Der Hausbesitzer darf im privaten Bereich vieles mit seinem Briefkasten anstellen. Man darf diesen mit Comicfiguren, Blumen oder einem Briefkastenschild bekleben. Wichtig ist nur, dass man den Briefkasten eben noch als Briefkasten erkennen können muss. Wenn man allerdings nur Mieter eine Wohnung ist und nicht Besitzer des Hauses, hat man nicht ganz so viele Rechte. Denn ein Mieter darf den Briefkasten, der zur Mietsache gehört, nicht mutwillig Beschädigen. Briefkasten und Briefkastenanlagen erhaltenOft werden in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen nach und nach einheitliche Briefkasten angebracht. Leider wurden dort, quasi im gleichen Arbeitsschritt, Aufkleber angebracht, dass man den Briefkasten, nicht mit einem Briefkastenschild bekleben darf. Der Grund liegt einfach darin, dass die meisten keine werbung aufkleber sich nicht wieder ohne Rückstände entfernen lassen und es jedesmal, wenn ein Mieter das Haus verlässt, ein großer Aufwand wäre, den namensschild Briefkasten von den Rückständen vom Briefkastenschild zu befreien. Problem mit der WerbungIn manchen Häusern übertreiben es die Hausbesitzer ein wenig. Der Hausverwalter oder sogar andere Mieter entfernen einfach Briefkastenschilder, die nur darauf hinweisen, dass man bitte keine Werbung oder vielleicht Zeitungen empfangen möchte. Wenn man streng nach der Hausordnung geht, sind diese Aufkleber tatsächlich auch nicht erlaubt. Allerdings wird dann die Frage laut, ob ein solches Briefkastenschild, nicht doch zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung mit dem Briefkasten gehört. Allerdings gilt: wenn der Vermieter auf die Entfernung besteht, muss der Mieter dem Folge leisten. Verbotene BriefkastenschilderEs gibt keine werbung aufkleber, die nicht nur für den Mieter in einem Mietshaus und dessen Briefkasten verboten sind, sondern auch für den Hausbesitzer, zum Beispiel eines Einfamilienhauses. So dürfen zum Beispiel keine Rechtsradikale Symbole auf dem Briefkastenschild zu sehen sein. Gleiches gilt auch für jugendgefährdende Schriften und Symbole. Dies hängt einfach damit zusammen, dass Briefkästen in aller Regel öffentlich zugänglich sind (und auch sein müssen) und so natürlich auch Kinder und Jugendliche die Briefkastenschilder sehen könnten. |