Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Artikel bringen wir Ihnen die Waffengesetze im Jahr 2020 näher und beschreiben diese ausführlich für Sie. Bereits am 13.12.2019 gab es diverse Änderungen bei dem Waffengesetz. Neue Regelungen für Taschenmesser wurden eingeführt und verschärft. Zudem wurden zahlreiche Verschärfungen für Jäger und Sportschützen eingeführt. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Messer zukünftig verboten oder erlaubt sind. Neues Waffengesetz – ab wann gilt es? Das “Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes” wurde im Bundesgesetzblatt am 19.02.2020 veröffentlicht. Außerdem wird es nach Art. 5 am 20.02.2020 in der Gesetzesänderung veröffentlicht und um 0:00 Uhr laut Rechtskraft freigegeben. Das Gesetz wurde von Minister Seehofer, Kanzlerin Merkel und natürlich von dem Bundespräsidenten selbst unterschrieben. Erst ab dem Zeitpunkt darf es rechtlich ausgesprochen werden. Doch wie sieht es mit Messerverboten aus? Der Paragrapf des Waffengesetzes bleibt weiterhin erhalten. Die definierte Klingenlänge bei den Taschenmessern und anderen Messern bleibt bei denen mit feststehender Klinge erhalten. Messer mit einhändig öffenbarer Klinge dürfen weiterhin ohne Klingenverriegelung, außerhalb von Waffenverbotszonen, getragen werden. Auch Zweihandmesser sind ohne Begrenzung der Klingenlänge mit Klingenverriegelung zugelassen und dürfen mit sich getragen werden. Mitgeführt werden dürfen alle Taschenmesser mit jeglicher Klingenlänge außerhalb einer Verbotszone für Waffen. Alle anderen Messer dürfen ebenfalls mit sich getragen werden, wenn die Länge der Klinge nicht über vier Zentimetern ist und die Klinge nicht einhändig feststellbar ist. Natürlich resultieren aus diesen Regelungen einige Unklarheiten und erstaunliche Ergebnisse. Somit darf jeder Staatsbürger mit einem Rasiermesser in eine Verbotszone für Waffen marschieren, da das Rasiermesser ein Friction Folder ist. Wenn das Messer eine feststehende Klinge besitzt, ist die einzige Regelung das Kriterium der Klingenlänge, welche limitiert ist. Also darf man in der Zukunft ein Teppichmesser mit Hakenklinge als auch einen Kartonschneider mit sich führen. Dies gilt natürlich nur in einer waffen-freien Zone. Wenn die Messer ungefährlich sind, dürfen diese in Zukunft sogar in den Verbotszonen mitgenommen werden. Neue Ausnahmen in Waffenverbotszonen Bis zu dem Zeitpunkt der Änderungen durfte niemandem eine Ausnahme erteilt werden. Dies schließt sowohl Soldaten als auch Polizisten außerhalb der Dienstzeit ein. In dem neuen Gesetz gibt es jedoch sechs neue Ausnahmen. Diese sind jedoch noch nicht genau festgelegt. Von einem “berechtigten Interesse” wird im Waffengesetz bei der Ausnahme eines Verbots verhandelt. Somit darf jeder, der ein berechtigtes Interesse geltend machen konnte, alle Messer in einer Verbotszone für Waffen führen, welche auch außerhalb dieser Zone legal erlaubt sind. Natürlich gibt es hierbei jedoch auch einige Ausnahmen. Die Waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu, dass ein Inhaber einer Waffe ohne weitere Begründung das Interesse zum Führen von konformen Messer in einer Verbotszone erlangt. Eine weitere Ausnahme sind sowohl Anlieger, Anwohner als auch Anlieferverkehr. Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter unterliegen Ausnahmen. Die Brauchtumspflege und der Sport sind eine weitere Ausnahme in der Waffenverbotszone. Auch Personen, die im Rahmen der Berufsausübung oder bei übertragenen Aufgaben ein Messer benötigen, unterliegen verschiedenen Ausnahmen. Kleines Fazit Diese Gesetze zeigen natürlich, dass kein Bürger und kein Straftäter eine Waffenverbotszone fürchten muss, wenn es die Waffe legal erworben hat und mit dieser legal umgeht. |