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Urlaub in Deutschland während COVID-19: Was Reisende wissen müssen

Deutschland hat seine Grenzen wieder geöffnet. Was müssen Touristen bei der Einreise in das Land beachten? Welche Bedingungen gelten? Und was können Reisende in Deutschland tun? Hier finden Sie eine Übersicht.

Reisen nach Deutschland sind wieder möglich. Nachdem die Coronavirus-Krise den weltweiten Tourismus für mehr als drei Monate zum Erliegen brachte, haben viele EU-Länder ihre Grenzen wieder geöffnet. Konkret bedeutet dies, dass (fast) alle Reisenden aus der Europäischen Union, aus Großbritannien oder aus Ländern des Schengen-Raums keinen triftigen Grund mehr brauchen, um nach Deutschland zu reisen, und bei der Ankunft nicht mehr unter Quarantäne gestellt werden müssen. Reisende können sich in ganz Deutschland frei bewegen.

Einschränkungen gelten für Personen, die aus Schweden einreisen. Wegen der relativ hohen Zahl von Neuinfektionen in dem skandinavischen Land müssen Reisende in mehreren deutschen Staaten nach ihrer Ankunft zu Hause für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Dies gilt auch für Deutsche, die aus einem Urlaub in Schweden zurückkehren. In Bayern, Sachsen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist die Quarantäne für Reisende aus Schweden obligatorisch.

 

Geltende Beschränkungen für Drittländer

Für die Einreise aus so genannten Drittstaaten gelten nach wie vor strenge Einreisebeschränkungen. Bis zum 30. Juni dürfen Personen aus diesen Ländern nur mit gutem Grund nach Deutschland, in andere EU-Länder und in Schengen-Staaten einreisen. Nach der Einreise müssen sie sich in eine zweiwöchige Quarantäne begeben.

Ab dem 1. Juli dürfen Menschen aus Drittländern mit niedrigen Infektionsraten wieder als reguläre Reisende in die EU einreisen. Diese Länder sind Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Serbien, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay. China wird nur dann in Betracht gezogen, wenn es auch seine Einreisebeschränkungen für Europäer aufhebt.

Reisende finden aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen auf der EU-Website Re-open EU. Diese Website informiert in 24 Sprachen über die Coronavirus-Pandemievorschriften der einzelnen EU-Länder und wird laufend aktualisiert.

 

Was hat Deutschland den Touristen zu bieten?

Ob Schlösser, Museen, Gedenkstätten oder Vergnügungsparks, die meisten Sehenswürdigkeiten und touristischen Attraktionen Deutschlands sind wieder geöffnet – wenn auch mit zum Teil erheblichen Einschränkungen. Verminderte Kontakt- und Distanzierungsregeln sowie Hygienevorschriften gelten nach wie vor im ganzen Land. Allerdings entscheiden die Staaten individuell, wie diese umgesetzt werden.

Auch für Führungen gibt es neue Einschränkungen. So hat zum Beispiel Schloss Neuschwanstein – eines der beliebtesten deutschen Reiseziele – seine Besucherzahl auf 10% seiner Kapazität vor der Pandemie begrenzt.

Viele Museen bieten derzeit keine Führungen an. Bei den Staatlichen Museen zu Berlin können Besucher ein Zeitfenster für den Besuch buchen. In den meisten Museen in Deutschland ist das Tragen einer Gesichtsmaske die Mund und Nase bedeckt, Pflicht. Dies gilt auch für die meisten Stadtführungen und öffentlichen Verkehrsmittel.

Bei Bus- und Schiffsreisen sind soziale Distanzierungsregeln und Hygienemaßnahmen zu beachten. Masken sind obligatorisch. Großveranstaltungen und Partys sind bis auf weiteres nicht erlaubt, und Konzertsäle und Clubs bleiben geschlossen. Großveranstaltungen, wie z.B. das Münchner Oktoberfest, wurden abgesagt. Kinos, Theater und Opernhäuser sind vielerorts noch geschlossen oder erlauben nur eine geringe Besucherzahl.

 

Weniger Einschränkungen im Freien

Menschen, die sich mit weniger Einschränkungen auseinandersetzen wollen, sollten an der frischen Luft bleiben. Deutschland bietet dafür viele Möglichkeiten, von den Stränden im Norden bis zu den Alpen im Süden. Wer wandern, radfahren oder einfach nur aufs Land fahren will, sollte sich aber auch einiger Einschränkungen bewusst sein. Die soziale Distanzierungsregel von 1,5 Metern gilt auch im Freien. Und auch außerhalb der großen Städte müssen Restaurants und Cafés strenge Hygienevorschriften einhalten. Vielerorts kann der Service daher noch eingeschränkt werden, vor allem in Innenräumen. In einigen Bundesländern müssen Gäste ihre Kontaktdaten hinterlassen, um im Falle einer Ansteckung eine Kontaktverfolgung zu ermöglichen.

Obwohl sie wieder geöffnet haben, gelten ähnliche Einschränkungen auch in Hotels, Pensionen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen. Schwimmbäder und Wellnessbereiche bleiben jedoch in einigen Bundesstaaten geschlossen. Und vielerorts müssen Reisende noch immer mit einem Frühstück ohne Selbstbedienungsbuffet rechnen.