Das Führen aller Ein- und Ausgaben ist für jedes Unternehmen unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Doch viele Sträuben sich beim Gedanken an diese Arbeit. Es gibt einiges zubeachten, aber mit einige Tricks können auch die schwierigsten Rechnungen übersichtlich aufgelistet und die Ergebnisse berechnet werden. Worum geht es bei der Buchhaltung?Wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei um die Übersicht aller Ein- und Ausgaben eines Unternehmens bzw. Betriebs. Dies sind z.B. Löhne, Wartungskosten, Einnahmen durch Verkauf oder Ausgaben durch Marketing. All diese Beträge müssen erfasst und auf ihre Vollständigkeit kontrolliert werden. Die Buchführung dient weiterhin beim Jahresabschluss dazu, Gewinn- und Verlust Erträge zu ermitteln und somit Bilanz aus dem vorherigen Geschäftsjahr zu ziehen. Dazu müssen alle Belege und Buchungen nahtlos nachweisbar und korrekt sein. Bei Großunternehmen, die mehr als 600.000 € Umsatz bzw. 60.000 € Gewinn pro Jahr erzielen, muss eine doppelte Buchführung durchgeführt werden. Das meint, dass alle Buchungen auf ein SOLL- und HABEN-Konto erscheinen müssen. Doch wie behält man den Überblick bei der Buchführung? Tipps zur BuchführungZunächst sollte das Unternehmen mindestens 2 Konten beistzen: Ein Bestands- und Erfolgskonto. Auf dem Bestandskonto werden Lager- und Bargeldbestände sowie Grundstücke und andere Vermögenswerte aufgelistet. Beim Erfolgskonto werden Gewinne und Verluste des Unternehmens gegenüber gestellt. Somit wird für jedes Geschäftsjahr die Bilanz schneller ersichtlich. Weiterhin ist ein Bvuchungstool für die Gewinn- bzw. Verlustbilanz effektiv. Sie geben eine vereinfachte Struktur für die Buchführung vor. Natürlich kann diese auch individuell erstellt werden. Wichtig ist, dass jederzeit eine fachkundige dritte Person durch diese Kostenaufstellung und Buchungen durchblickt. Dies wäre z. B. der Fall, wenn das Finanzamt noch Fragen zur Steuererklärung hat und Nachweise anfordert. Durch die Gewinne und Verluste lässt sich, wie bereits erwähnt, eine Bilanz erstellen, in die ebenfalls eine Inventur mit einfließen sollte. Dies ist ein Abgleich zwischen dem SOLL- und IST-Bestand der Lagerbestände. Weiterhin werden in diesen Abschnitt Schulden, Darlehen und Bargeldbestände mit aufgeführt. Es ist somit eine komplette Darlegung aller Finanzen eines Unternehmens pro Geschäftsjahr. Natürlich muss die Gesetzesvorlage ebenfalls bei solchen Abrechnungen beachtet werden. Hierbei greift das GOBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff), welches die Nachvollziehbarkeit, Klarheit, Vollständigkeit und Richtigkeit sowie zeitnahe Erfassung sämtlicher Belege des Unternehmens fordert. Dabei muss die Manipulation von Rechnungen und Daten verhindert werden! Auch nachträglich dürfen Zahlen, Werte, Rechnungen und Dokumente nicht verändert werden! Da die erbrachte Dienstleistung bzw. die hergestellten Produkte versteuert werden, muss ebenfalls SOLL- und Ist-Versteuerung unterschieden werden. SOLL-Besteuerungen fordern mit der Ausstellung der Rechnung die genannten Steuerbeträge ein, die somit sofort ans Finanzamt abzuführen sind. Hierbei ist es egal, wann der Kunde die ausgestellte Rechnung bezahlt. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst ans Finzamt abgeführt, wenn der Kunde die offenen Beträge bezahlt hat. Dann erfolgt die Abgabe der Umsatzsteuer zum Ende des Quartals, in dem der Kunde seine Rechnung beglichen hat. Um im laufenden Jahr und zukünftig sich die Buchführung leichter zu gestalten, sind professionelle Rechnungen ein Segen. Hierbei kann ebenfalls eine entsprechende Software bei der online-buchhaltung vom Vorteil sein. Diese Rechnungen enthalten alle wichtigen Informationen für den Kunden und für das Unternehmen die offenen Rechnungsbeträge. Gute Vorbereitung im System und Rechnungswesen erspart zum Ende hin viel Nacharbeit. Eine lückenlose, zeitnahe Erfassung alle Beträge (Gewinne, Schulden, Darlehen, ausstehende Beträge sowie Verluste) ist für den Jahresabschluss, die Bilanz und Steuererklärung für das Finanzamt unerlässlich. Wenn man diese kleinen Tipps beachtet, ist die Buchhaltung anfänglich zwar eine Übungssache, die jedoch schnell zur Alltäglichkeit werden kann. Bei Unsicherheiten kann man stets entsprechenden Tools oder Software nutzen oder ggf. mit entsprechenden Fachpersonal vom Finanzamt sprechen. |